Bauherren-Rechtsschutz - Maklerportal
Bauherren-Rechtsschutz
Zu spät entdeckte Baumängel verursachen in Deutschland Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe. Besonders betroffen sind der Rohbau, die Statik und die Dachkonstruktion. Werden Baumängel zu spät entdeckt, kann ein großer finanzieller Schaden entstehen. Schlimmstenfalls ist sogar die Rückzahlung des Darlehens gefährdet. Der Bauherren-Rechtsschutz sorgt für das Recht Ihrer Kunden beim Bauen, Kaufen und Sanieren. Er schützt vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits und ist für Ihre Kunden da. Selbst wenn sie einfach nur eine Frage haben, die sie mit einem Anwalt telefonisch klären möchten.
Der Bauherren-Rechtsschutz bietet Ihren Kunden Sicherheit in rechtlichen Belangen bei:
- Erwerb oder Errichtung eines Neubaus
- Um- und Ausbau
- Sanierung
Vorteil: Es gibt keine Wartezeiten.
Unser Tipp: Für kleinere Bauvorhaben bzw. Sanierungsmaßnahmen mit einer Bau-, Kauf- oder Sanierungssumme bis 80.000 Euro bieten wir den Bauherren-Rechtsschutz to go an! Zum Beispiel, wenn Ihr Kunde sein Eigenheim energieeffizient sanieren möchte.
- Die teure Planung: Schon vor der Finanzierung ihres Einfamilienhauses bei ihrem Finanzierungspartner beauftragt Ihre Kundin einen Architekten mit der Planung ihres Einfamilienhauses. Der Architekt übersieht, dass der Baugrund nicht ausreichend tragfähig ist. Als das Haus fertiggestellt ist, kann Ihre Kundin nicht einziehen, da es wegen der Bodenbeschaffenheit umfangreiche Mängel aufweist. Der Schaden beträgt 250.000 €. Diesen möchte Ihre Kundin vom Ihrer Architekten, der auch mit der Beaufsichtigung der Bauarbeiten beauftragt war, ersetzt haben.
Streitwert: 250.000 €
Kostenrisiko: 23.700 € - Bauverzug: Die Baufirma informiert Ihren Kunden, dass sich die Abnahme des Neubaus um drei Monate verzögern wird. Trotzdem wird die Bezugsfertigkeitsrate gefordert. Ihr Kunde möchte die Baufirma auf die Übergabe verklagen. Die Baufirma verweist auf Baumängel, welche die Fertigstellung verzögern.
Streitwert: 410.000 €
Kostenrisiko: 31.000 € - Der verschimmelte Dachstuhl: Ihr Kunde erbt ein sanierungsbedürftiges Haus. Der Dachstuhl ist so marode, dass er abgerissen und neu errichtet werden muss. Nach zwei Jahren stellt Ihr Kunde Schimmelpilz am Holzgebälk des neuen Dachstuhls fest. Nähere Untersuchungen ergeben, dass das Gebälk schon beim Einbau pilzbelastet war. Ihr Kunde setzt dem Bauunternehmen mehrere Fristen. Leider ohne Erfolg. Daher beauftragt er eine andere Firma mit der Instandsetzung. Mit einer Klage verlangt er von dem Architekten und der Baufirma für diese Arbeiten Ersatz der Kosten in Höhe von 80.000 €.
Streitwert: 80.000 €
Kostenrisiko: 12.500 €
Im Fall eines Rechtsstreits übernehmen wir für Ihre Kunden die Kosten für Anwalt, Gericht, vom Gericht bestellte Sachverständige und Zeugen.
Versicherte Personen und Objekte
Versicherte Objekte
Der Schutz gilt für privat genutzte Objekte (selbst bewohnt oder vermietet) in Deutschland:
- Eigentumswohnung
- Einfamilienhaus, inkl. Einliegerwohnung
- Mehrfamilienhaus mit bis zu sechs Wohneinheiten
- Ferienwohnung bzw. -haus
Versicherte Personen
Versicherungsnehmer als:
- Bauherr
- Käufer
- Sanierer
Verwenden Sie das Datenblatt auf dieser Seite und kalkulieren so die Kosten für die Deckungen. Das ausgefüllte Formular senden Sie via Mail bitte an bauherrenantrag-makler@sparkassenversicherung.de oder betätigen im Formular den Senden-Button. Folgende Voraussetzungen gelten für den Abschluss:
Checkliste
Wenn die folgenden Punkte auf Ihre Kunden zutreffen, haben Sie die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung des Bauherren-Rechtsschutzes für Ihre Kunden geklärt.
- Der Versicherungsbeginn des Rechtsschutzvertrags liegt vor Beginn¹ der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen. Ausnahme Bauträgergeschäft: Hier muss der Versicherungsbeginn vor dem Datum des notariellen Kaufvertrages liegen.
- Ihr Kunde hat bereits entweder eine Sparkassenfinanzierung (ggf. ergänzt durch LBS- oder KfW-Kredite) oder einen Bausparvertrag, eine Bauleistungsversicherung, integrierte Feuerrohbauversicherung (in Gebäudeversicherung), Bauherren-Haftpflicht, Bauhelfer-Unfallversicherung oder den Rundum-Schutz bzw. Rundum-Schutz PLUS für Hauseigentümer*innen abgeschlossen oder schließt diese(n) nun ab.
- Der Kreditantrag bzw. der Versicherungsantrag ist bereits unterzeichnet, aber die Bau-/Umbaumaßnahme wurde noch nicht begonnen.
- Das Objekt wird privat genutzt und umfasst nicht mehr als sechs Wohneinheiten (Selbstnutzung ist keine Voraussetzung).
- Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz.
- Die Bau-/Kauf-/Sanierungssumme inkl. Grundstückskosten liegt unter 3 Mio. €.
Unter den in Punkt zwei genannten Produkten verstehen sich SV / ÖRAG Produkte.
Mit dem Rechtsservice MEINRECHT ist Ihren Kunden schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten rund um die Uhr sicher – telefonisch oder online unter meinrecht.de.
- Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Wir prüfen sofort, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt und schätzen ein, wie hoch die Erfolgschancen im Fall Ihres Kunden sind. Unter meinrecht.de finden Ihre Kunden außerdem Ratgeber zu wichtigen rechtlichen Themen sowie nützliche Mustervorlagen. - Telefonische Rechtsberatung
Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir einen Rechtsanwalt zur Erstberatung.² Für alle rechtlichen Fragen. Sogar, wenn der Fall eigentlich gar nicht versichert ist. - Kanzlei-Empfehlung
Gerne empfehlen wir einen Rechtsanwalt in Wohnortnähe. Alternativ kann Ihr Kunde natürlich auch selbst eine Kanzlei auswählen. - Mediation
Vertragen statt Streiten: Auf Wunsch vermitteln wir einen Mediator für eine friedliche Konfliktlösung.
¹ Der Beginn der Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahme ist der Zeitpunkt, zu dem erstmals der Versicherungsnehmer oder ein vom Versicherungsnehmer beauftragter Dienstleistungsbetrieb (z. B. Handwerksbetrieb) physische Veränderungen an dem Gebäude, einem Gebäudeteil oder dem Grundstück vornimmt oder vornehmen soll, um mit der konkreten Durchführung der Sanierung/Modernisierung zu beginnen. Mit „Baubeginn“ ist das Datum gemeint, an dem die Erdarbeiten beginnen, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen vom Versicherungsnehmer selbst oder einer vom Versicherungsnehmer beauftragten Baufirma durchgeführt werden sollen. Erdarbeiten („erster Spatenstich“) sind das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels. Zum Baubeginn zählt auch der Abriss von alten Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen baulichen Anlagen zum Zweck der Bauvorbereitung. Dem Baubeginn vorgelagerte Arbeiten, die der Säuberung und Räumung des Baugrundstücks dienen, bleiben außer Betracht (z. B. das Fällen von Bäumen, Entfernen von losem Abfall oder Schutt).
² Telefonische Erstberatung durch in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann. Außerdem muss das deutsche Recht anwendbar sein.
- descriptionBauherren-Rechtsschutz Checkliste
- descriptionBeraterinformation Bauherren-Rechtsschutz
- descriptionDatenblatt zur Deckungsaufgabe Bauherrenrechtsschutz
- descriptionFAQ-Liste Bauherren
- descriptionFlyer Bauherren-Rechtsschutz
- descriptionMusterpolicentext Einmalprämie
- descriptionMusterpolicentext laufende Prämie