Beitragssatzanpassung zur Gebäudeversicherung ab 01.01.2027

Die Gebäudeversicherungsbedingungen sehen eine Anpassung der Versicherungsbeiträge an die Schadenentwicklung vor. Übersteigen die Schadenaufwendungen über mehrere Jahre die Beitragseinnahmen, kann der Versicherer die Beiträge entsprechend erhöhen. Im umgekehrten Fall ist eine Beitragsreduzierung zwingend vorgeschrieben.

Im Jahr 2027 wird es aufgrund der Schadenentwicklung der letzten Jahre eine Anpassung der Beitragssätze (BSA) zu Beständen aus dem Privat- und Agrarkundenbereich geben.

Die Verträge erfahren zum größten Teil eine Beitragserhöhung; bei manchen Gefahrenkombinationen werden die Beiträge hingegen abgesenkt.

Diese Maßnahme wurde von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und als angemessen bestätigt.

In welcher Höhe wird der Beitrag angepasst?

Beitragsanpassung zur Gebäudeversicherung
SV PrivatSchutz (2018 bis 2024) durchschnittlich 9,8 %
SV AgrarPolice durchschnittlich 10 %
SV AgrarPolice 2012 durchschnittlich 7,5 %

Wann wird die Beitragsanpassung wirksam?

Die Beitragserhöhung/-senkung erfolgt zur jeweiligen Hauptfälligkeit der Verträge im Jahr 2027.

Wann werden die betroffenen Kunden über die anstehende BSA informiert?

  Hauptfälligkeit Versandtermin
Tranche 1 01.01. - 31.01. 21.09. - 23.09.2026
Tranche 2 01.02. - 30.06. 19.10. - 21.10.2026
Tranche 3 01.07. - 31.12. März 2027

Maklerlisten:

Vor dem Versand der Kundenanschreiben erhalten Makler eine Vertragsliste. Die Liste beinhaltet alle betreuten Verträge, die von der BSA 2027 betroffen sind.

Sofern Sie den BiPRO-Dokumentenversand nutzen, erhalten Sie die Informationen über diesen Versandweg.

Im ersten Schritt erhalten Sie eine Übersicht der betroffenen Verträge mit Hauptfälligkeit im Januar (Vertragslisten zu späteren Hauptfälligkeiten folgen zu gegebener Zeit).

Sofern Sie einen Zugang zum Maklerportal besitzen und nicht den Dokumentenversand via BiPro nutzen, werden Ihnen die Vertragslisten als CSV-Datei über das elektronische Postfach bereitgestellt.

Wie werden die Kunden informiert?

Die von der BSA 2027 betroffenen Kunden erhalten ein entsprechendes Informationsschreiben. Im Falle einer Beitragserhöhung teilen wir dort folgende individuelle Vertragsdaten mit:

  • den Zeitpunkt der Beitragserhöhung (nächste Hauptfälligkeit)
  • den künftigen jährlichen Mehrbeitrag (nur Versandtranche 1)
  • den künftigen Jahresbeitrag (Versandtranchen 2 und 3)

Auf der Rückseite des Schreibens finden die Kunden Hinweise zum Sonderkündigungsrecht und zur Beitragsberechnung.

Kunden mit Verträgen, für die sich eine Beitragssenkung ergibt, werden nur angeschrieben, wenn die Hauptfälligkeit nicht im Januar liegt (Versandtranchen 2 und 3). Mitgeteilt werden dem Kunden in diesem Fall:

  • der Zeitpunkt der Beitragssenkung (nächste Hauptfälligkeit)
  • der künftige Jahresbeitrag
  • der künftige jährliche Minderbeitrag

Muster aller Schreiben haben wir beigefügt.

Hinweis: Alle Kunden, deren Verträge im Versichererinkasso geführt werden, werden direkt angeschrieben. Geschäftspartner, die das Inkasso selbst durchführen, erhalten die Schreiben im Original mit der Bitte um Weiterleitung an unsere gemeinsamen Kunden.

Haben die Kunden ein Sonderkündigungsrecht?

Bei einer Erhöhung des Beitrags haben die Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht, das sie innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des BSA-Schreibens ausüben können.

Anpassung an die Preisentwicklung

Bei den von der BSA betroffenen Verträgen handelt es sich in der Regel um Versicherungen zum Gleitenden Neuwert. Versicherungsleistung und Beitrag werden jährlich an die Preisentwicklung im Baugewerbe angepasst.

Diese dynamische Anpassung erfolgt unabhängig von der BSA, die sich aus der Schadenentwicklung der letzten Jahre ergibt.

In den Schreiben der ersten Versandtranche kann der Gleitende Neuwertfaktor für das Folgejahr noch nicht berücksichtigt werden, da er zum Versandzeitpunkt noch nicht feststeht. Bei Verträgen mit Hauptfälligkeit im Januar kann der in der Jahresrechnung 2027 ausgewiesene Beitrag daher höher ausfallen als der im Informationsschreiben genannte Beitrag.

In den Schreiben der zweiten und dritten Versandtranche ist der Gleitende Neuwertfaktor für 2027 hingegen bereits berücksichtigt, so dass der dort genannte Gebäudeversicherungsbeitrag dem späteren Rechnungsbetrag entsprechen wird.

Bei Fragen helfen Ihnen Ihre Ansprechpartner in den Fachbereichen oder Ihr Maklerbetreuer gerne weiter.