Beitragssatzanpassung Gebäudeversicherung 2026

Die Gebäudeversicherungsbedingungen sehen eine Anpassung der Versicherungsbeiträge an die Schadenentwicklung vor. Übersteigen die Schadenaufwendungen über mehrere Jahre die Beitragseinnahmen, dann kann der Versicherer die Beiträge entsprechend erhöhen; im umgekehrten Fall ist eine Beitragsreduzierung zwingend vorgeschrieben.

Im Jahr 2026 nehmen wir eine derartige Beitragsanpassung zu Verträgen der Produkte "SV PrivatSchutz" und "SV FirmenPolice" vor. Außerdem werden wohnungswirtschaftliche Verträge der Produkte "WoBau 2000" und "SV WohnbauPolice" angepasst (in der Regel handelt es sich dabei um Rahmenverträge).

Die Verträge erfahren zum größten Teil eine Beitragserhöhung; bei manchen Gefahrenkombinationen werden die Beiträge hingegen abgesenkt.

Diese Maßnahme wurde von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und als angemessen bestätigt.

In welcher Höhe wird der Beitrag angepasst?

Beitragsanpassung zur Gebäudeversicherung
SV PrivatSchutz zwischen -12,1 % und +13,5 %
SV FirmenPolice zwischen -6,5 % und +14,0 %
WoBau 2000 zwischen -17,9 % und +19,0 %
SV WohnbauPolice zwischen -5,3 % und +19,0 %

Wann wird die Beitragsanpassung wirksam?

Die Beitragserhöhung/-senkung erfolgt zur jeweiligen Hauptfälligkeit der Verträge im Jahr 2026.

Wann werden die betroffenen Kunden über die anstehende BSA informiert?

Hauptfälligkeit Versandtermin
Tranche 1 01.01. - 31.01. 22.09. - 24.09.2025
Tranche 2 01.02. - 30.06. 20.10. - 22.10.2025
Tranche 3 01.07. - 31.12. März 2026

Maklerlisten:

Vor dem Versand der Kundenanschreiben erhalten Makler eine Vertragsliste. Die Liste beinhaltet alle betreuten Verträge, die an der BSA 2026 teilnehmen. Sofern Sie den BiPRO-Dokumentenversand nutzen, erhalten Sie die Informationen über diesen Versandweg.

Im ersten Schritt erhalten Sie eine Übersicht der betroffenen Verträge mit Hauptfälligkeit im Januar (Vertragslisten zu späteren Hauptfälligkeiten folgen zu gegebener Zeit). Die Vertragslisten werden Ihnen auch als csv-Datei über das elektronische Postfach unseres Maklerportals zur Verfügung gestellt, sofern Sie einen Zugang besitzen.

Folgende individuelle Vertragsdaten teilen wir den Kunden im Anschreiben mit:

  • den Zeitpunkt der Beitragserhöhung (nächste Hauptfälligkeit),
  • in Tranche 1 den künftigen jährlichen Mehrbeitrag zur Gebäudeversicherung*,
  • ab Tranche 2 den künftigen Jahresbeitrag zur Gebäudeversicherung*.

* Die Zahlweise des Vertrages und ggf. vereinbarte Ratenzuschläge bleiben dabei unberücksichtigt.

Auf der Rückseite des Schreibens findet der Kunde diverse Hinweise zum Sonderkündigungsrecht (nur bei Beitragserhöhung) und zur Beitragsberechnung.

Führt die Beitragssatzanpassung zu einer Reduzierung des Beitrages, dann wird nur in bestimmten Fällen ein Kundenschreiben versandt:

Verträge mit Beitragsreduzierung PrivatSchutz und FirmenPolice WoBau 2000 und SV WohnbauPolice
Versandtranche 1 kein Kundenschreiben kein Kundenschreiben
Versandtranchen 2 und 3 Kundenschreiben wird versandt

Die Versicherungsnehmer der wohnungswirtschaftlichen Rahmenverträge erhalten in der ersten Versandtranche zusätzlich zu den Einzelvertragsschreiben ein Schreiben zum zugehörigen Rahmenvertrag.

Muster aller Schreiben haben wir beigefügt.

Hinweis: Alle Kunden, deren Verträge im Versichererinkasso geführt werden, werden direkt angeschrieben. Geschäftspartner, die das Inkasso selbst durchführen, erhalten die Schreiben im Original mit der Bitte um Weiterleitung an unsere gemeinsamen Kunden.

Haben die Kunden ein Sonderkündigungsrecht?

Die Kunden haben bei einer Erhöhung des Beitrags ein außerordentliches Kündigungsrecht, das sie innerhalb von sechs Wochen nach Zugang unseres Schreibens ausüben können.

Bei einer Beitragssenkung besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Anpassung an die Preisentwicklung (Dynamik)

Bei den von der BSA 2026 betroffenen Verträgen handelt es sich der Regel um Versicherungen zum Gleitenden Neuwert. Versicherungsleistung und -beitrag werden jährlich an die Preisentwicklung im Baugewerbe angepasst.

Diese dynamische Anpassung erfolgt unabhängig von der BSA 2026, die sich aus der Schadenentwicklung der letzten Jahre ergibt.

Der Gleitende Neuwertfaktor für das kommende Jahr ist uns nicht rechtzeitig bekannt, um bereits in den Schreiben der ersten Versandtranche berücksichtigt zu werden. Bei Verträgen mit Hauptfälligkeit im Januar wird deshalb der tatsächliche Beitrag zur Gebäudeversicherung in der Jahresrechnung für 2026 höher ausfallen als im BSA-Schreiben angekündigt.

Um die Zahl der von dieser Diskrepanz betroffenen Verträge möglichst gering zu halten, gibt es bei der BSA 2026 drei Versandtranchen. In den Schreiben der zweiten und dritten Versandtranche wird der Gleitende Neuwertfaktor für 2026 bereits berücksichtigt, so dass der dort angekündigte neue Beitrag dem tatsächlichen Rechnungsbetrag entsprechen wird.

Bei Fragen helfen Ihnen Ihre Ansprechpartner in den Fachbereichen oder Ihr Maklerbetreuer gerne weiter.