Beitragssatzanpassung

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zur kommenden BSA

Wir nehmen aufgrund der Schadenentwicklung der letzten Jahre im Jahr 2023 eine Beitragssatzanpassung in der Gebäudeversicherung vor. Es wird keine Erhöhung der Beiträge geben, sondern ausschließlich eine Beitragssenkung bei Teilbeständen.

Bei den von der BSA 2023 betroffenen Verträgen handelt es sich in der Regel um Versicherungen zum Gleitenden Neuwert. Versicherungsleistung und -beitrag werden jährlich an die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisentwicklung im Baugewerbe angepasst. Diese dynamische Anpassung erfolgt unabhängig von der BSA 2023, die auf der Schadenentwicklung der letzten Jahre basiert. Der rasante Anstieg der Baupreise in den vergangenen Monaten führt zu einer deutlichen Anhebung des Gleitenden Neuwertfaktors gegenüber dem Vorjahr.
Die Folge: Die Beiträge zur Gebäudeversicherung werden im Jahr 2023 allein aufgrund der Baupreisentwicklung erheblich ansteigen.
Es ist somit möglich, dass eine Beitragsabsenkung durch den gleitenden Neuwertfaktor aufgehoben wird und somit zu einem höheren Beitrag führt.

Über das ePostfach im Maklerportal stellen wir Ihnen im Oktober Listen zu den betroffenen Verträgen Ihres Bestands zur Verfügung.

Bei Fragen können Sie gerne auf Ihre Maklerbetreuer:innen zugehen.