Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) - Maklerportal
Das neue Verkehrsjahr beginnt und alle Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) brauchen eine neue blaue Versicherungsplakette.
Für den Vertragsabschluss nutzen Sie bitte den link zum OAM auf dieser Seite. Sie werden weitergeleitet und können Abschlüsse online tätigen. Die Versicherungsplakette wird nach Abschluss per Post an den VN geschickt.
Bitte senden Sie uns im Nachgang eine E-Mail an das Gruppenpostfach
kr-moped@sparkassenversicherung.de
- Vermittlernummer
- Name und Adresse des Versicherungsnehmers
- Fahrgestell-Nummer (Fg-Nr.)
- Betriebserlaubnis, bzw. Datenbestätigung
Bitte geben Sie uns den Hinweis, dass der Vertrag in Ihren Bestand umgeschlüsselt werden soll.
- Kfz-Haftpflicht Versicherung
- Die Beiträge entnehmen Sie bitte den Beitragstabellen unter "Dokumente zum Download".
- Das Verkehrsjahr läuft vom 01.03. bis zum letzten Februartag des Folgejahres.
- Es werden ausschließlich privat genutzte Fahrzeuge versichert.
- Für Händlerbetriebe und Werkstätten können rote Versicherungsplaketten ausgegeben werden.
- Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an: kr-moped@sparkassenversicherung.de
- Diese Arten der Verwendung versichern wir generell nicht.
- eKF sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und haben folgenden Merkmale:
- Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h und höchstens 20 km/h
- ohne Sitz oder selbstbalancierende Fahrzeuge mit oder ohne Sitz (z. B. Segway)
- Lenk- oder Haltestange mit einer Mindestbreite von 500 mm für Fahrzeuge mit Sitz und 700 mm für Fahrzeuge ohne Sitz
- Nenndauerleistung bis 500 Watt oder bis 1.400 Watt, wenn 60 % der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden
- Gesamtbreite bis 700 mm
- Gesamthöhe bis 1.400 mm
- Gesamtlänge bis 2.000 mm
- Gesamtgewicht ohne Fahrer bis 55 kg
- sind EKF, die oben genannte Fahrzeugbeschreibungen nicht erfüllen
- Versicherbar sind EKF, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) (vom Hersteller beantragt) oder
- Einzelbetriebserlaubnis (wird vom Halter beantragt)
- Fahrgestellnummer
- Fabrikschild mit Angabe: Elektrokleinstfahrzeug, bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, Genehmigungsnummer der ABE oder Einzelbetriebserlaubnis für das Fahrzeug
- haben meist kleine Ausmaße und geringes Gewicht
- sind falt- und tragbar
- ermöglichen dem Nutzer die Mitnahme im Auto oder öffentlichen Nahverkehr
- besonderer Mehrwert durch Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel
- geeignet zum Überbrücken kurzer Distanzen
- EKF können von Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, gefahren werden.
- Besteht nicht.
- Besteht nicht. Das Tragen eines Helms wird allerdings von uns als Versicherer dringend empfohlen.
- Ist nicht gestattet.
- Radwege / Gemeinsame Geh- und Radwege
- Radfahrstreifen & Fahrradstraßen
- sind diese Verkehrsflächen nicht vorhanden auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen
- zusätzlich auf Seitenstreifen, sind diese nicht vorhanden
- auf Fahrbahnen
- Weitere Verkehrsflächen können von Straßenverkehrsbehörden freigegeben werden und werden dann durch ein separates Verkehrskennzeichen gekennzeichnet.
- Wegen der Maße und Ausgestaltung der eKF erfolgt der Versicherungsnachweis durch eine neue, kleiner formatierte Versicherungsplakette mit den Maßen: Höhe 65 mm / Breite 52,8 mm
- Dieser enthält als fälschungserschwerendes Merkmal ein Hologramm mit Schriftzug "GDV" und der Jahreszahl des laufenden Verkehrsjahres.
- Die Versicherungsplakette muss beim Abziehen reißen, bzw. unbrauchbar werden.
- Wegen der Maße und Ausgestaltung der eKF ist kein Mitführen der Versicherungsbescheinigung vorgeschrieben. Diese ist aufzubewahren!
- Diese fallen nun unter die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung und müssen mit einer Versicherungsplakette statt eines Versicherungskennzeichens versichert werden.
- Zur Versicherung von Segways bitte ebenfalls "Elektrokleinstfahrzeug" im Online Abschluss Modul auswählen.
- eKF ohne Lenkstange fallen nicht unter die eKFV und sind nicht versicherbar.
- Ändert sich dies, informieren wir zeitnah.
- Für im Ausland lebende VN dürfen keine Versicherungsplaketten bestellt werden.
- Ersatzschein wird angefordert über service@sparkassenversicherung.de
- Bei Verkauf geht die Versicherung nach G.7.1 AKB auf den Erwerber über.
- Bitte reichen Sie uns eine Verkaufsmitteilung ein.
- Wir bestätigen dem Erwerber den Übergang der Versicherung auf seinen Namen.
- Der unverbrauchte Beitrag verfällt (G.6.2 AKB).
- Der unverbrauchte Beitrag verfällt (G.6.2 AKB).