Elektrokleinstfahrzeuge
(eKF)

Elektrokleinstfahrzeuge (eKF)

Highlights Versicherungen für E-Bike, E-Scooter & Co.

Freiheit bedeutet, die Möglichkeit zu haben, ungehindert draufloszufahren – ob mit Moped, Roller, Mofa, E-Bike oder einem Elektro-Kleinstfahrzeug, wie z. B. einem E-Scooter. Um bei jeder Fahrt auf der sicheren Seite zu sein, ist ein gültiges Ver-sicherungskennzeichen oder eine gültige Versicherungsplakette erforderlich. Im Falle eines Unfalls sind Ihre Kunden damit zusätzlich abgesichert. In solchen Situationen übernimmt die SV Haftpflichtversicherung die Abwicklung berechtigter Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

  • Schnelle, unbürokratische Schaden-Soforthilfe
  • Schadenfreie Jahre für Auto- oder Motorradversicherung sammeln
  • Bequem online abschließbar: Kennzeichen wird zu Ihnen nach Hause geliefert

Für den Vertragsabschluss nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Sie werden weitergeleitet und können Abschlüsse online tätigen. Das Versicherungskennzeichen wird nach Abschluss per Post an den VN geschickt.

Bitte senden Sie uns im Nachgang eine E-Mail an das Gruppenpostfach
kr-moped@sparkassenversicherung.de

  • Vermittlernummer
  • Name und Adresse des Versicherungsnehmers
  • Fahrgestell-Nummer (Fg-Nr.)
  • Betriebserlaubnis, bzw. Datenbestätigung

Bitte geben Sie uns den Hinweis, dass der Vertrag in Ihren Bestand umgeschlüsselt werden soll.

Haftpflichtversicherung
  • Regulierung von Personenschäden des Unfallgegners bis 100 Millionen Euro mit max. 15 Millionen Euro je geschädigter Person
  • Erstattung berechtigter und Ablehnung unberechtigter Ansprüche
  • Schnelle und unbürokratische Schaden-Soforthilfe
  • Schadenfreiheit-Mitnahme
Haftpflichtversicherung inklusive Teilkasko:
  • Regulierung von Personenschäden des Unfallgegners bis 100 Millionen Euro mit max. 15 Millionen Euro je geschädigter Person
  • Erstattung berechtigter und Ablehnung unberechtigter Ansprüche
  • Schnelle und unbürokratische Schaden-Soforthilfe
  • Schadenfreiheit-Mitnahme
  • Brand und Explosion
  • Entwendung
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Dachlawinen und Muren
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Glasbruch
  • Kurzschluss an der Verkabelung
  • Austausch der Fahrzeugschlösser
Versicherungspflichtige Kleinkrafträder

Kleinkrafträder haben einen Hubraum von maximal 50 ccm und sind auf eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h beschränkt. Folgende Kleinkrafträder dürfen auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen unterwegs sein:

  • Leichtmofas bis zu 20 km/h
  • Mofas bis zu 25 km/h
  • E-Bikes bis zu 45 km/h
  • S-Pedelecs bis zu 45 km/h
  • Mopeds, Mokicks und Roller bis zu 45, 50 und 60 km/h
  • Kleinkrafträder dreirädrig bis zu 45 km/h
  • Microcar geschlossen bis 425 kg Masse in fahrbereitem Zustand, max. 6 kw, bis zu 45 km/h
  • Quad bis 425 kg Masse in fahrbereitem Zustand, max. 4 kw, bis zu 45 km/h
  • Motorisierte Krankenfahrstühle bis 300 kg Leermasse, bis zu 15 km/h
  • Elektrokleinstfahrzeuge, max. Breite 700 mm, Höhe 1.400 mm, Länge 2.000 mm, 500 Watt, 1.400 Watt selbst balancierend