Bauherren-Rechtsschutz

Bauherren-Rechtsschutz

Damit das private Bauvorhaben Ihrer Mandanten auch sicher gelingt


Zu spät entdeckte Baumängel verursachen in Deutschland Jahr für Jahr Schäden in Millionenhöhe. Besonders mangelanfällig sind der Rohbau, die Statik und die Dachkonstruktion. Werden Baumängel zu spät entdeckt, kann ein großer finanzieller Schaden entstehen. Schlimmstenfalls ist sogar die Rückzahlung des Darlehens gefährdet. Der Bauherren-Rechtsschutz sorgt für Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren. Er schützt vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits und ist für Ihre Mandanten da, selbst wenn sie einfach nur eine Frage haben, die sie mit einem erfahrenen Anwalt telefonisch klären möchten.

So kommen Sie zum Angebot und können die Deckung für Ihre Mandanten installieren:
Verwenden Sie das Datenblatt auf dieser Seite und kalkulieren so die Kosten für die Deckungen. Das ausgefüllte Formular senden Sie via Mail bitte an bauherrenantrag-makler@sparkassenversicherung.de oder betätigen im Formular den Senden-Button. Folgende Voraussetzungen gelten für den Abschluss:

Checkliste
  • Das Antragsdatum des Rechtsschutz-Vertrags liegt vor Beginn der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen Ausnahme Bauträgergeschäft: Hier muss das Antragsdatum vor dem Datum des notariellen Kaufvertrages liegen.
  • Ihr Kunde hat bereits entweder eine Sparkassenfinanzierung (ggf. ergänzt durch LBS- oder KfW-Kredite) oder eine Bauleistungsversicherung, integrierte Feuerrohbauversicherung (in Gebäudeversicherung), Bauherren-Haftpflicht, Bauhelfer-Unfallversicherung oder PVHB-Vollkombi für Hauseigentümer abgeschlossen oder schließt diese nun ab.
  • Der Kreditantrag bzw. der Versicherungsantrag ist bereits unterzeichnet aber die Bau-/Umbaumaßnahme wurde noch nicht begonnen.
  • Das Objekt wird privat genutzt und umfasst nicht mehr als vier Wohneinheiten (Selbstnutzung ist keine Voraussetzung).
  • Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz
  • Die Bau-/Kaufsumme liegt unter 2 Mio Euro

Unter den in Punkt zwei genannten Produkten verstehen sich SV / ÖRAG Produkte.

BEDINGUNGEN UND PRODUKTINFORMATIONSBLATT