Firmen- & Gewerbe-Rechtsschutzversicherungen
Die rechtliche Unterstützung Ihrer Firmen und Gewerbekunden

Firmen- & Gewerbe-Rechtsschutzversicherungen

Als Unternehmer ist man mit mehr Haftungsfällen konfrontiert als ein Angestellter. Über 5 Millionen Strafverfahren und rund 2,5 Millionen Zivilklagen finden in Deutschland jährlich statt. Etwa 500.000 Prozesse landen dabei vor dem Arbeitsgericht. Mit dem Firmen-Rechtsschutz minimiert Ihr Mandant das Kostenrisiko eines Rechtsstreits.

Der Rechtsschutz soll sich der individuellen Situation Ihres Mandanten anpassen. Von daher kann jeder Bereich einzeln oder kombiniert versichert werden.

  • Arbeitgeber-Rechtsschutz: Betriebsbedingte Kündigungen, Arbeitsunfälle oder Ärger mit den Behörden: Mit dem Arbeitgeber-Rechtsschutz kann sich der Unternehmer entspannt zurücklehnen.
  • Verkehrs-Rechtsschutz: Je größer der Fuhrpark, desto höher das Risiko. Der Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen schützt bei Problemen mit Kauf, Leasing- oder Reparaturverträgen sowie bei Streitfällen im Straßenverkehr.
  • Gewerberaum-Rechtsschutz: Ungerechtfertigte Nebenkosten, falsch berechnete Grundsteuer oder Ärger mit der Nachbarschaft: Der Gewerberaum-Rechtsschutz sichert diese Risiken ab!
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz: Steuerhinterziehung, illegale Beschäftigung oder Umweltdelikt: Ein unberechtigter Vorwurf reicht aus, damit die Staatsanwaltschaft ermittelt. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz hält Ihrem Mandanten den Rücken frei!

Unser Tipp: Optimal abgesichert ist Ihr Mandant mit dem Rundum-Schutz– inklusive Arbeitgeber-, Verkehrs-, Gewerberaum- und Spezial-Straf-Rechtsschutz. In diesem ist der umfangreiche Privat-Rechtsschutz für Ihren Mandanten, dessen Lebenspartner und dessen mitversicherten Kindern bereits enthalten!

Neu ab Tarif 2020: SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie
Wenn Ihr Mandant sich bei einem Rechtsschutzfall für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden, reduziert sich die
Selbstbeteiligung um 150 €!
Sollte dieser mit der Empfehlung einmal nicht zufrieden sein, kann zu einem Anwalt nach Wahl gewechselt werden. In diesem Fall werden einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 € getragen.

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