Landwirte-Rechtsschutz
Absicherung der Kosten von rechtlichen Auseinandersetzungen

Landwirte-Rechtsschutz

Ob eine Strafanzeige wegen angeblicher Gewässerverunreinigung, die schlecht ausgeführte Reparatur an der Erntemaschine oder der ausbleibende Pachtzins: Rechtsstreitigkeiten rund um Haus und Hof gibt es viele. Unser Landwirte-Rechtsschutz ist speziell auf die Bedürfnisse von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zugeschnitten und sichert neben dem Kerngeschäft auch den privaten Bereich ab.

Der Landwirte-Rechtsschutz unterstützt beispielsweise, wenn:

  • die gekauften Kühe erkranken und vom Verkäufer das Geld zurückgefordert wird.
  • das Finanzamt eine Nachzahlung für die beschäftigten Erntehelfer verlangt.
  • der Pächter den Pachtzins nicht zahlt und Ansprüche durchgesetzt werden müssen.
  • Düngemittel in einen nahe gelegenen Teich sickert und Strafanzeige wegen Gewässerverunreinigung erstattet wird.
  • dem Landwirt vorgeworfen wird, mit dem Schlepper einen parkenden PKW beschädigt und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben.
  • bei dem Landwirt eine Photovoltaikanlage installiert wird und bei der Inbetriebnahme festgestellt wird, dass die Anlage nicht richtig funktioniert.

Allgemeine Leistungen im Landwirte-Rechtsschutz

Der Landwirte-Rechtsschutz umfasst folgende Bausteine:
Arbeitgeber-Rechtsschutz: unterstützt beispielsweise bei arbeitsrechtlichen Konflikten mit den Mitarbeitern.
Verkehrs-Rechtsschutz: sichert alle Fahrzeuge des Betriebs ab, beispielsweise bei Problemen mit Reparatur und Leasing oder Streitfällen im Straßenverkehr.
Rechtsschutz rund um Ihre Gebäude und Grundstücke: Wir sind für unsere Kunden da – u. a. bei eigenen, ge- oder verpachteten land- oder forstwirtschaftlichen Gebäuden und Grundstücken.
Spezial-Straf-Rechtsschutz: schützt beim Vorwurf einer strafbaren Handlung.

Vorteil: Bei Abschluss des Landwirte-Rechtsschutzes ist der Rundum-Schutz im privaten Bereich für den Landwirt und seine Familie inklusive – und zwar für Landwirt, die Familie, den Altenteiler und für den Hoferben.

Wer oder was ist versichert?

  • Versicherungsnehmer (Inhaber/Hoferbe/Altenteiler)
  • Arbeitnehmer bei Tätigkeit für den Versicherungsnehmer (auch als Fahrer)
  • Alle Kraftfahrzeuge des Betriebes, einschließlich nicht zulassungspflichtiger Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen (z. B. Erntemaschinen)
  • Die eigenen bzw. die ge- sowie verpachteten land- oder forstwirtschaftlich genutzten Gebäude und Grundstücke
  • gewerbesteuerpflichtige Nebenbetriebe bis zu einem jährlichen Gesamtumsatz von 20.000 €
  • Bis zu sechs vermietete Fremdenzimmer oder Ferienwohnungen auf dem Hof
  • Bis zu acht Pferdeeinstellplätze

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