Privat-Rechtsschutzversicherungen

Privat-Rechtsschutzversicherungen

Weil guter Rat schnell kostet

Privat-Rechtsschutz

Ärger mit dem Finanzamt, dem Internet- Händler oder dem Ordnungsamt? Der Privat-Rechtsschutz bietet umfassende Sicherheit.
Unser Tipp: Optimal abgesichert in allen Lebensbereichen sind Ihre Mandanten mit dem privaten Rundum-Schutz oder Rundum-Schutz PLUS.

Beispiele für Ihren Privat-Rechtsschutz

Der Privat-Rechtsschutz greift zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Die Digitalkamera aus dem Online-Shop ist defekt, aber der im Ausland ansässige Lieferant verweigert die Rücknahme.
  • Das Finanzamt erkennt Sonderausgaben nicht an. Ihr Mandant legt Einspruch ein und klagt vor dem Finanzgericht.
  • Auf einem öffentlichen Spielplatz wird der vierjährige Sohn von einem Hund angefallen und erleidet erhebliche Bisswunden am Bein. Der Hundebesitzer ist sich keiner Schuld bewusst. Der Anwalt soll ein angemessenes Schmerzensgeld durchsetzen.
  • Nach einem Sportunfall gibt es bleibende Gesundheitsschäden. Ihr Mandant möchte von seiner Unfallversicherung die Invaliditätssumme ausgezahlt erhalten, die seiner Ansicht nach dem Verletzungsgrad entspricht. Da die Unfallversicherung dies ablehnt, möchte dieser seine Ansprüche auf dem Klageweg durchsetzen.
  • Die Tochter ist mit ihrem Zeugnis unzufrieden: Nichtversetzung. Es wird eine Änderung gefordert.
  • Nach dem Tod eines Elternteils werden Auseinandersetzungen mit weiteren Erben befürchtet. Ihr Mandant lässt sich daher erst anwaltlich beraten. Da es tatsächlich zu einem Streit zwischen den Erben kommt, wird ein Anwalt beauftragt mit einem Schreiben an die anderen Erben. Hierfür übernimmt die ÖRAG die Kosten bis zu 1.000 €.

Wer ist versichert?

Versichert sind Ihr Mandant, dessen Lebenspartner und seine minderjährigen Kinder. Auch die volljährigen Kinder werden bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit abgesichert, solange sie unverheiratet sind, bzw. sich nicht in einer Lebenspartnerschaft befinden. Darüber hinaus sind die minderjährigen und in Obhut befindlichen Enkelkinder** versichert. Ebenso abgesichert sind die im selben Haus lebenden und nicht mehr erwerbstätigen Angehörigen ab 60 Jahren sowie die nicht mehr erwerbstätigen Eltern ab 60 Jahren in einem Pflegeheim**.

Was zahlt Ihr Privat-Rechtsschutz?

Der private Rundum-Schutz übernimmt u.a. die Anwalts- und Gerichtskosten sowie Aufwendungen für Sachverständige, Zeugen oder Dolmetscher (im Ausland). Die Versicherungssumme ist unbegrenzt! Bei weltweitem Rechtsschutz für Auslandsaufenthalte und Internet-Geschäfte gilt eine Deckungssumme von 500.000 €.

Immer inklusive: MEINRECHT

Mit dem Rechtsschutz ist Ihrem Mandanten schnelle und unkomplizierte Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten sicher. Der telefonische Rechtsservice MEINRECHT bietet folgendes:

  • Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
    Mit rund 100 Juristen schätzen wir die Erfolgsaussichten in dem Fall ein, prüfen sofort den Versicherungsschutz und besprechen mit Ihrem Mandanten die nächsten Schritte.
  • Telefonische Rechtsberatung
    Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermitteln wir Ihren Mandanten an einen Rechtsanwalt zur telefonischen Erstberatung***
    – auch in nicht versicherten Fällen. Anrufen, fragen, fertig!
  • Anwaltsempfehlung
    Auf Wunsch empfehlen wir erfahrene Anwälte aus unserem Netzwerk für eine persönliche Beratung – ganz in der Nähe Ihres Mandanten
  • Mediation
    Vertragen statt streiten: In passenden Fällen vermitteln wir gerne einen professionellen Konfliktmanager. Immer ohne Selbstbeteiligung!

Neu ab Tarif 2020: SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie

Wenn sich Ihr Mandant bei einem Rechtsschutzfall für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheiden, reduziert sich die Selbstbeteiligung
um 150 €!
Sollte dieser mit unserer Empfehlung einmal nicht zufrieden sein, kann zu einem Anwalt seiner Wahl gewechselt werden. In diesem Fall tragen wir einmalig anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €.

**Nicht im Single-Rechtsschutz
***Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.

PRODUKTINFORMATIONSBLATT
DOKUMENTE ZUM DOWNLOAD