Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Tierisch gut abgesichert mit der Haftpflichtversicherung für Fellnasen

Als Tierhalter unterliegt Ihr Kunde der sogenannten Gefährdungshaftung. Das heißt, dass Ihr Kunde verschuldensunabhängig in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht wird, falls das Tier einem Dritten einen Schaden zufügt. Neben Schäden, die durch das Tier an anderen Personen oder deren Eigentum verursacht werden, sind auch Schäden, die durch das Tier in Mieträumen entstehen, abgedeckt.

Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
  • Kompetente Hilfe im Schadenfall
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Kundenaher Service

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